Schmiedearbeiten nach RAL - RG 605

 
Für Schmiedearbeiten, die mit RAL-RG 605 gekennzeichnet sind, wird gewährleistet, dass sie entsprechend den anschließend wiedergegebenen Vorschriften hergestellt wurden. Insbesondere ist - außer einer Feuerschweißung - jedes andere Schweißverfahren ausgeschlossen. Dadurch erhält die so gekennzeichnete Arbeit ihren besonderen Wert. Bezeichnungen wie Handarbeit, Facharbeit, schmiedeeisernes Stück u. ä. sind in keiner Beziehung Ausweis der Qualität nach dieser RAL-Vorschrift.Arbeiten aus Stahl oder anderen Metallen, an den elektrisch oder autogen geschweißt wurde, sind keine „Schmiedearbeiten“ im Sinne dieser RAL-RG 605, auch dann nicht, wenn dabei echte Schmiedearbeit verwendet wurden. Verstöße gegen diese Vorschriften werden als Verstöße gegen das Warenzeichenrecht Strafrechtlich verfolgt.

Auszug aus der RAL-RG 605
Abschnitt 2: Begriff
2.1 Schmiedearbeiten aus Stahl, Kupfer, Messing, Aluminium, Bronze und ähnlichen Werkstoffen werden im warmen Zustand nach Erhitzen auf Schmiedetemperatur in den verschiedenen Schmiedetechniken von Hand hergestellt.

2.2 Die Grobschmiedearbeit zur Vorbereitung des Schmiedestückes und die Arbeit des Zuschlägers kann weitgehend auch mit mechanischen Hilfsmitteln (Lufthammer oder Federhammer) ausgeführt werden, wobei auch Endformen entstehen können.RAL ist das Zeichen für den „Ausschuss für Lieferbedingungen und Gütesicherung“. Das Zeichen RAL ist warenzeichenrechtlich geschützt.

Wir fertigen Schmiedestücke mit maximalen Querschnitt von 100 x 100 mm.

Konstruktionstechnik

Schweißfachbetrieb n. DIN EN 1090 EXC 2
Ausführung von Metallbauarbeiten in Stahl nach DIN EN 1090-2, Edelstahl und Buntmetall nach eigenen Entwürfen oder Vorgaben von Statikern, Architekten, Firmen- und Privatkunden.

         

Restaurierung von Schmiede und Gussarbeiten

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